Erstellt: 30. März 2016

Es war zu erwarten, dass weitere Schreiben folgen werden – und es ist zu befürchten, dass es nicht das letzte Schreiben der DR Verwaltung AG, Bonn als „Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ sein wird…

Das neue Schreiben trägt in Fettdruck die Überschrift „Erinnerung!!!“ und den Hinweis, dass das Schreiben bereits am 05.01.2016 per Post zugesandt worden sei. Ferner bedient man sich erneut eines Logos in Form eines doppelköpfigen Adlers und weiterer, an ein behördliches Schreiben erinnernder Merkmale.

Es bleibt abzuwarten was passiert, wenn man auch auf diese „Erinnerung!!!“ nicht reagiert. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht jedenfalls (noch immer) nicht!

Sollten Sie dennoch unterschrieben haben, womöglich in dem Glauben, es handle sich um eine staatliche Stelle – häufig sind Anfechtungen sehr erfolgversprechend. Gerne berate ich Sie und helfe Ihnen, gegen etwaige Forderungen effektiv vorzugehen.

 

Übrigens:

Auch andere bekannte „Angebote“ sind im Moment wieder aktiv, insbesondere haben sich Mandanten wegen Schreiben der „Passau-Gewerbe-Meldung.de" und der „Tiefenbach-Gewerbe-Meldung.de“ erkundigt.

Erstellt: 18. Januar 2016

„Schon wieder eine neue staatliche Stelle?!“ – NEIN!

…auch wenn es anders aussieht und das Logo mit dem doppelköpfigen Adler, die Gestaltung des Schreibens, der Betreff „Eintragung Zentrales Gewerberegister (§ 14 BGB), die Anschrift in Bonn und der Hinweis darauf, dass die Angabe der USt-IdNr. Auf geschriebenen Rechnungen in Fällen der Steuerschuldumkehr gesetzlich erforderlich ist möglicherweise den Eindruck erwecken könnten. Der Eindruck wird verstärkt durch das separate Anschreiben und dem Hinweis, der häufig bei Schreiben von Ämtern zu finden ist: „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“

Vielmehr handelt es sich um ein (weiteres) privates Angebot für den Eintrag in einer Online-Datenbank zum Preis von 398,88 EURO zzgl. MwSt. bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Vertragspartner ist die private DR Verwaltung AG, Bonn.

Es bleibt abzuwarten was passiert wenn man auf dieses „Angebot“  des "USTID-Nr.de – Zentrales Gewerberegister zur Eintragung und Veröffentlichung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" und die in dem Anschreiben gesetzte Frist bis 22.01.2016 zur Rücksendung nicht reagiert. Eine Verpflichtung zur Rücksendung besteht jedenfalls nicht!

Sollten Sie dennoch bereits unterschrieben haben in dem Glauben es handle sich um eine staatliche Stelle – häufig sind Anfechtungen sehr erfolgversprechend. Gerne berate ich Sie und helfe Ihnen, gegen etwaige Forderungen effektiv vorzugehen.

 

Übrigens:

Bereits im Jahr 2015 hat die DR Verwaltung AG - damals noch von einer anderen Adresse in Bonn - ebenfalls "Angebote" für die Datenbank www.ustid-nr.de verschickt. Allerdings noch unter der Bezeichnung "Deutsches Firmenregister zur Erfassung und Registrierung inkl. Umsatzsteuer-Identifikationsnummern" und ohne Adler, dafür mit einer Anlehnung an die Europa-Flagge und dem Sternenkranz. Offensichtlich reiht sich damit das aktuelle "Angebot" in die Reihe bereits bekannter "Angebote" ein, wie etwa "Gewerberegistrat" oder "Passau-Gewerbe-Meldung.de".

Erstellt: 23. Dezember 2015

Ich wünsche allen Mandanten, Geschäftspartnern und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches, vor allem aber gesundes Jahr 2016!

Vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr!

 

Über den Jahreswechsel ist die Kanzlei von 24.12.2015 bis 03.01.2016 geschlossen. Ab dem 04.01.2016 bin ich wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

Ihr Rechtsanwalt

Sebastian Geier

Erstellt: 06. November 2015

Passau.Gewerbe-Meldung.de – oder: schon wieder ein neues, kostenpflichtiges Register…

Haben Sie in den letzten Tagen auch ein Fax der Passau.Gewerbe-Meldung.de bekommen? Wenn ja halten Sie ein Formular mit Barcode und QR-Code, Ihren Geschäftsdaten, einem stilisierten Adler-Logo und der Absenderadresse „Gerichtsweg 2, Leipzig“ in Händen. Absender ist eine kostenfreie „0800“-Faxnummer.

War Ihr erster Gedanke: „Das muss wohl eine neue staatliche Behörde sein!“ Leider falsch…

Wenn Sie weiterlesen werden Sie zwar im Kleingedruckten von einem „dezentralen Gewerbeverzeichnis“, der „Bundesrepublik Deutschland“ und einem „Formularblatt A19-GV-3895“ lesen. Allerdings auch von einem „Angebot“, einer „Annahme“, einer Laufzeit von 3 Jahren und „348,00 € zzgl. MwSt. pro Jahr“.

Mit anderen Worten: Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Angebot der Europe REG Services Ltd., 12/1 Forrest Street, St. Julians, STJ 2033 Malta.

Kostenpunkt: 348,00 € x 3 zzgl .19 % MwSt. = 1.242,36 €.

Sie haben auf das Formular geantwortet in dem Glauben es handelt sich um eine staatliche Stelle? Erst als Sie die Rechnung für das erste Jahr erhalten haben ist Ihnen der Fehler bewusst geworden? Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, gegen die Forderung effektiv vorzugehen.

 

Übrigens:

Haben Sie Passau.Gewerbe-Meldung.de schon besucht? Sie werden erstaunt sein dass Ihr Eintrag mit großer Wahrscheinlichkeit dort schon als kostenfreier Eintrag (ohne Bildeintrag u.ä.) zu finden ist. Rechtsanwalt Sebastian Geier ist jedenfalls Stand heute (06.11.2015) eingetragen… und das ganz ohne Rücksendung des Formulars. Vielen Dank dafür an die Passau.Gewerbe-Meldung.de!

 

Erstellt: 30. Oktober 2015

Reicht eine Mütze mit „Ich fahre schwarz“ – oder doch besser ein Ticket holen?

Ein Mann steigt in einen Zug. Ohne Fahrkarte, aber mit dem Hinweis „Ich fahre schwarz“ auf seiner Mütze. Und ohne sich bei dem Zugpersonal zu melden oder auf andere Art und Weise ein Ticket zu erwerben.

Im Rahmen einer Kontrolle wendete der Mann ein, sein Verhalten sei nicht strafbar, weil er doch auf der Mütze deutlich darauf hingewiesen habe, „schwarz“ zu fahren.

Falsch gedacht – meinen sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht Köln. Wer ohne gültiges Ticket in einen Zug steigt, sich einen Sitzplatz sucht und dann auf eine routinemäßige Kontrolle wartet (bzw. darauf hofft nicht kontrolliert zu werden) erschleicht Leistungen und erfüllt den Tatbestand des § 265a StGB. Durch das Betreten des Zuges bringt ein Fahrgast zum Ausdruck, die Geschäftsbedingungen erfüllen und die Voraussetzungen für eine Beförderung einhalten zu wollen. Daran ändert auch die Aufschrift auf der Mütze nichts, denn es ist grundsätzlich möglich, auch erst in dem Zug ein Ticket zu kaufen. Auch dass andere Fahrgäste die Aufschrift auf der Mütze gesehen haben ändert daran nichts, da andere Fahrgäste nicht dafür verantwortlich sind, die Tickets zu kontrollieren.

Der Mann hätte also deutlich und direkt zum Ausdruck bringen müssen, dass er kein Ticket hat und auch kein Ticket kaufen wird, etwa durch einen deutlichen Hinweis auf die Mütze und die Aufschrift gegenüber einem Mitarbeiter / Kontrolleur der Bahn und vor Beginn der Fahrt.

Allerdings ist davon auszugehen, dass der Mann dann seine Ankündigung auf der Mütze nicht umsetzen hätte können, denn die Antwort des Kontrolleurs wäre wohl gewesen: „Sie fahren schwarz? Aber nicht in diesem Zug!"

 

Quelle: OLG Köln, Beschluss v. 28.09.2015 – III-1 RVs 118/15