Sommer, Sonne, Fußball – und das am besten auf Terrasse oder Balkon?
Grundsätzlich möglich und erlaubt – solange die allgemeine Nachtruhe ab 22:00 Uhr eingehalten wird! Ansonsten droht Ungemach in Form einer Einstweiligen Verfügung, zumindest in Berlin / Neukölln. Dort wurde einem Mieter während der Fußball Weltmeisterschaft 2014 verboten, während der Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft außerhalb seiner Wohnung auf dem Grundstück (einschließlich Balkon / Terrasse) nach 22:00 Uhr Lärm zu verursachen, durch den Andere gestört werden könnten. Und unter Lärm ist auch gemeinschaftlicher Gesang, Gegröle und lautes Rufen zu verstehen.
Das bedeutet: Sportschau ja, aber nach Möglichkeit den Temperaturen angepasst im Wohnzimmer…
Quelle: AG Berlin-Neukölln, 25.06.2014 - 17 C 1004/14