Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, mit dem nahezu Jedermann im Laufe seines Lebens konfrontiert wird. Allzu häufig und weil dieses unangenehme Thema im wahrsten Sinne des Wortes "totgeschwiegen" wird, werden im Vorfeld keine Regelungen getroffen. Im Falle des Ablebens kommt es dann regelmäßig zum Streit der Hinterbliebenen - sprichwörtlich um Geld, Haus und Hof.
Dabei kann mit einfachen Mitteln und gut durchdachten Regelungen bereits frühzeitig der Nachlass geregelt werden; sei es durch Testament, Erbvertrag oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge bereits zu Lebzeiten.
Grundsätzlich ist der Erblasser in seiner Entscheidung frei. Diese Entscheidungsfreiheit gilt es sinnvoll zu nutzen, schließlich ist es den meisten Menschen eine Herzensangelegenheit, die Liebsten so gut wie möglich zu unterstützen. Das Erbrecht macht jedoch, unter anderem zum Schutz der Nachkommen und der Familie, vielfältige Vorgaben zur möglichen Verteilung des eigenen Hab und Gut, etwa in Form von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Immer wieder kommt es aber auch vor, dass testamentarische Regelungen Überraschungen zu Tage fördern. Wer kennt ihn nicht, den reichen aber unbekannten Erbonkel. Manch anderer erlebt aber auch seine persönliche Überraschung, wenn ein Testament nicht den Inhalt hat, den man eigentlich erwartet hat.
Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag), die Beratung und Vertretung von Erben und Pflichtteilsberechtigten sowie die Inanspruchnahme von Miterben und Dritten sind Teil meiner beruflichen Tätigkeit.
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