Strafrecht

Das Strafrecht stellt vermutlich das Rechtsgebiet dar, welches auf viele Menschen große Faszination ausübt – wenn gleich man selbst nicht gerne mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommt. Das Strafrecht setzt sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Die bekanntesten sind das Strafgesetzbuch, das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz.

Geprägt ist das Strafrecht vor allem von dem Grundsatz "Keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege), sowie dem "fairen Verfahren" für den Angeklagten. Folgerichtig ist es Aufgabe des Verteidigers, die Einhaltung der Verfahrensrechte des Mandanten zu überwachen und ihm zu seinen Rechten zu verhelfen.

Im Strafrecht ist es daher beinahe unerlässlich, frühzeitig und bereits im Vorfeld einer polizeilichen Vernehmung im sogenannten Vorverfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um eine effektive Strafverteidigung zu ermöglichen.

 

Bereits im Rahmen der universitären Ausbildung habe ich meinen Schwerpunkt auf das Strafrecht, hier insbesondere das Jugendstrafrecht, gelegt. In diesem Bereich steht nicht die Strafe, sondern vielmehr der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Der Jugendliche soll nicht mit einer Last in sein Leben als junger Erwachsener entlassen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist insbesondere im Jugendstrafrecht ein starkes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt unerlässlich.

 

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