Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht, insbesondere das Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) gibt den gesetzlichen Rahmen vor, den Unternehmen im Wettbewerb einzuhalten haben. Um dieses Ziel möglichst effektiv zu erreichen dienen die Regelungen zum einen dem Schutz der Mitbewerber auf dem Markt, zum anderen aber auch dem Verbraucher und dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. gewisse Spielregeln sind, wie in fast allen Bereichen des Lebens, einzuhalten!

Wer kennt diese Situationen nicht:

  • Wettbewerber bieten Waren oder Dienstleistungen zu einem unglaublich günstigen Preis an
  • Gewinnspiele versprechen riesige Preise
  • Kunden berichten von Wettbewerbern, die Konkurrenzprodukte wenig wohlwollend mit eigenen Produkten vergleichen
  • Markennamen oder Firmennamen werden von Wettbewerbern nicht beachtet oder bewusst missbraucht
  • Körperliche Gebrechen oder die Leichtgläubigkeit von Verbrauchern werden ausgenutzt

 

Die Liste der möglichen Verstöße ist schier unendlich. Fälle wie diese zeigen, dass es oftmals notwendig ist, den Wettbewerber in die Schranken zu weisen – oder sich gegen ein unberechtigtes Vorgehen eines Wettbewerbers zur Wehr zu setzen! Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Verbraucher.

Für diese und ähnliche Fälle hat der Gesetzgeber das Mittel der Abmahnung und der Einstweiligen Verfügung vorgehen. Nicht immer aber sind Abmahnungen von Wettbewerbern oder Vereinen und Verbänden auch rechtmäßig! Gerade die Flut an Wettbewerbsregelungen birgt schnell die Gefahr, über das Ziel hinaus zu schießen und Wettbewerber in unberechtigter Weise abzumahnen. Auf solche Attacken gilt es vorbereitet zu sein.

 

ACHTUNG! Wie auch bei Abmahnungen in anderen Rechtsbereichen gilt: Unbedingt innerhalb der gesetzten Frist reagieren – aber dabei nicht vorschnell eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Diese schafft dem Wettbewerber für 30 Jahre einen vollstreckbaren Titel. Und Ihnen möglicherweise viele Probleme…

 

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