Das Informationstechnologierecht (IT-Recht) erfasst die unterschiedlichsten Bereiche mit Bezügen zu Computer und Recht. Schnittmengen mit anderen Rechtsbereichen, etwa dem gewerblichen Rechtsschutz, kommen dabei häufig vor. Früher wurde das IT-Recht auch als EDV-Recht oder Computerrecht bezeichnet.
Zu meinen Tätigkeitsbereichen gehört vor allem die Ausarbeitung von Vertragsentwürfen (etwa für die Wartung von Software und Hardware, die Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und die rechtskonforme Ausgestaltung von Internetseiten und Online-Shops. Gerade in diesem Bereich ist eine umfassende Beratung und Betreuung durch einen Rechtsanwalt beinahe unerlässlich, um bei der Flut an Regelungen für Impressum, Datenschutz und Online-Shop (Buttonlösung, Check-Out-Prozess, etc.) nicht den Überblick zu verlieren.
Hier gilt die Devise: Vorherige Beratung erspart Ärger, Zeit, und nicht zuletzt Geld!
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie gerne!