Wo legen Sie die Parkscheibe im Auto ab? Muss die Parkscheibe gut lesbar hinter der Windschutzscheibe liegen?
NEIN – meint zumindest das Oberlandesgericht Naumburg in seinem Beschluss vom 04.08.1997 - 1 Ss (Bz) 132/97 –
Vorsätzlicher nicht gut sichtbarer Anbringung einer Parkscheibe" zu einer Geldbuße in Höhe von 10 DM. Der Autofahrer legte gegen diese Entscheidung Rechtsbeschwerde ein.
Mit Erfolg! Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO müsse ein Fahrzeug über eine von außen gut lesbare Parkscheibe verfügen. Wo genau die Parkscheibe im PKW anzubringen ist, dazu enthalte die Vorschrift aber keine Regelungen. Dabei ist es einem Kontrolleur auch zumutbar, zur Kontrolle der Parkscheibe auf die Fahrbahn zu treten. Die dabei entstehende Gefährdung übersteige nämlich nicht das Maß, das jeden Verkehrsteilnehmer trifft. Der Autofahrer selbst müsse schließlich auch die Fahrbahn betreten, um in seinen PKW einsteigen zu können.
Abgekürzt könnte die Entscheidung auch lauten: Wer die Parkscheibe sucht wird Sie auch finden – es stellt sich nur die Frage: WO?