Wer auffährt hat Schuld! So oder so ähnlich kennen viele eine angebliche Grundregel bei Verkehrsunfällen, die aber nicht immer richtig ist.
Zwar wird die Bewertung in den meisten Fällen ergeben, dass der auffahrende Verkehrsteilnehmer für den Unfall verantwortlich ist. Es gibt aber durchaus Ausnahmen, etwa wenn der Vorausfahrende ohne Grund scharf bremst und der Hintermann deswegen auffährt. In diesem Fall wird dem Vorausfahrenden zumindest eine Teilschuld zugesprochen werden.
Eine Regel gilt allerdings bei Verkehrsunfällen immer: Wer Schuld hat zahlt die Zeche des Anderen. Und dazu gehören auch die gesetzlichen Gebühren eines eingeschalteten Rechtsanwalts!