Wer kennt es nicht, das Logo des Deutschen Fussball-Bundes DFB:
rund, mit der Inschrift „Deutscher Fussball-Bund“, über dem Logo die vier Sterne, und in der Mitte thront…der Adler.
Genau dieser Adler beschäftigt nun die Gerichte. Hintergrund ist ein Retro-Shirt im Stil des Weltmeister-Trikots von 1954, welches bei real,- mit dem „Adler-Logo“ zu kaufen war. Der DFB sah darin eine Verletzung seiner Markenrechte an dem Verbandslogo. Die Folge war eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I, mit welcher der weitere Verkauf der Retro-Shirts vorerst verboten worden ist. Diese einstweilige Verfügung wurde nun bestätigt. 1:0 für den DFB!
real,- setzt aber auf einen blitzschnellen Konter und hat seinerseits die Löschung der Marke mit dem Adler bei dem Deutschen Patent- und Markenamt beantragt. Begründung: Der Adler gleiche dem Bundesadler, weshalb das Logo des DFB aufgrund sogenannter absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG) von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Kann real,- das Spiel drehen? Eine Entscheidung darüber steht noch aus...
(Landgericht München I, Urteil v. 07.08.2014, Az.: 11 HKO O 10510/14)