Änderungen beim Widerrufsrecht und neue Informationspflichten ab 13.06.2014

Für alle Online-Händler wird Freitag, der 13.06.2014 ein wichtiges Datum. Denn am diesem Datum tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft.

Die Vereinheitlichung und Anpassung der europäischen Regelungen hat tiefgreifende Änderungen beim Widerrufsrecht zur Folge, insbesondere der Formulierung der Widerrufsbelehrung. Hinzu kommen erweiterte Informations- und Belehrungspflichten der Online-Händler.

So entfällt ab dem 13.06.2014 etwa die sogenannte "40 EURO Klausel", die dem Verbraucher eine kostenlose Rücksendung der Waren ermöglicht hat. Für den Händler ergeben sich notwendige Änderungen an der Angabe des Gesamtpreises / Endpreises und der Angabe der Versandkosten.

Bitte beachten Sie, dass es für die Umstellung keine Übergangsfristen gibt. Das heißt: Ab dem 13.06.2014 ist zwingend das neue Recht anwendbar. Händler, die die Umsetzung versäumen laufen Gefahr, von Wettbewerbern oder den Wettbewerbszentralen kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dass die Gefahr eine Abmahnwelle besteht zeigt die Vergangenheit. Anpassungen an der Widerrufsbelehrung oder auch die Einführung der "Button-Lösung" haben regelmäßig die Abmahnzahlen steigen lassen.

Gerne berate ich Sie in allen Fragen der Umsetzung der neuen Verbraucherrechterichtlinie!